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Rolf Semmel
Hauptstrasse 47
99181 Linsenzwerg

Familiengericht Richter H.
Stiftsplatz 42
99181 Linsenzwerg


001 F 0004 / 02
Stellungnahme (vom 28.01.002) zum Schreiben vom 09.01.02

 

19.02.2002


Sehr geehrter Richter H.,

in Anbetracht der Schriftenflut und der Aktendicke versuche ich die Sache abschliessend aus meiner und - wie ich glaube - auch aus Marios Sicht zusammenzufassen und auf den Punkt zu bringen:

Wie die Mutter sagt, gab es in den letzten 16 Monaten bis zum 14.12.01 fast keinen persönlichen Kontakt zwischen Mutter und Vater, ausser zwei oder dreimal telefonisch (wegen Terminabsprachen) und schriftlich (wegen Mario´s Freizeitinteressen).

Einmal traf man sich am 01.06.01 vor Gericht, um die Sommerferien 2001 zu regeln und einmal verliess die Mutter demonstrativ den Elternabend, als der Vater auch kam und sich zu den anderen Eltern und der Lehrerin an den Tisch setzen wollte.

Alle 30 Wochenenden verliefen sehr glücklich und ohne Zwischenfälle, abgesehen davon, dass das Kind zu einem Doppelleben gezwungen wurde und - wen wundert es - immer wieder zum Ausdruck brachte, öfter beim Vater sein zu wollen (Siehe Anlage 1).

Dieses Problem brachte der Vater am 17.11.01 erneut brieflich zum Ausdruck und wie so oft zuvor gab sich die Mutter den Anschein, als sei es unter ihrer Würde auf seine "Schmierzettel" zu antworten. Auch die Versuche des Jugendamtes (Herr Tnöpfle) sie und ihren Partner zum Gespräch an einen Tisch zu bewegen, blieben erfolglos, genauso wie der Vorschlag einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Erst nachdem (!) die Mutter es mit 8-wöchigem Umgangsentzug geschafft hatte, dass Kind gegen den Vater einzustellen, ging sie mit ihm zum Kinderarzt (Anlage 2) und zur Familienberatung L. (Herr Brauer) - aber nicht etwa um eine Therapie zu beginnen, sondern um Atteste zu besorgen, dass es für das Kind besser ist, nicht zum Vater zu gehen.

Die Mutter scheint immer noch daran zu glauben, dass sie aus einem See von Lügen die Wahrheit machen kann, indem sie die Lügen nur oft genug wiederholt. Daher wiederhole auch ich an dieser Stelle, dass ich ihre Autoantenne NICHT geknickt habe, genausowenig wie ich dieses irgentwann irgentwem gegenüber zugegeben hätte. Ich habe auch keinen Telefonterror betrieben (wie denn auch bei drei Telefonaten in 16 Monaten) und auch sonst hat es keinerlei Aggression gegeben. Bleibt also eine verschmierte Klingel und ein Zettel mit Beschimpfungen im Briefkasten - als Begründung dafür, zum dritten Mal mit allen Mitteln das Verhältnis von Vater und Sohn zu zerstören ?!?

Wohlweisslich wissend, dass sie damit bei keinem Gericht der Welt durchkommt, produziert sie negative Eigenschaften, die sie dem Vater so lange anhaftet, bis er trotzig in die Luft geht und genau dieser üblen Nachrede entspricht. Dabei vertauscht sie gerne Ursache und Wirkung (ich habe ihm das Kind nicht gebracht, weil er "drei Tage später" unsere Scheibe eingeworfen hat), verwechselt Singular und Plural und rechnet ein mal eins gleich drei. (Anlage 3)

Zur Aufklärung weiterer Missverständnisse:

01 - Streit um das Wochenende 14.12.01: Nachdem keine Einigung wegen der Verschiebung des Termines am 14.12 zustande kam (wo eh niemand mit gerechnet hatte) und ausserdem der Mario am 30.11 bekundete, mit zur Abschlussfeier am 15.12 fahren zu wollen - als er erfuhr, dass seine neuen Freunde vom Oktoberfest auch kommen - war ja wohl spätestens klar, dass alles beim Alten bleibt.

02 - Diffamierungen. Der Mutter selber hab ich einmal (!) ins Gesicht gesagt, dass sie eine "blöde Fotze" sei (Vorfall vom 30.05.00) und ihr genau das aus dem gleichen Grund 18 Monate später schriftlich bestätigt (Schmierzettel vom 30.11.01). Es tut mir leid, dass ich mich derartig habe provozieren lassen.

Den Kindern gegenüber habe ich sie natürlich nicht so bezeichnet, sondern vielmehr versucht klar zu machen, dass die Mutter nicht böse ist und der väterliche "Freund" vor allen Dingen Angst hat und DESwegen immer wieder versucht den Mario gegen seinen Vater aufzuwiegeln ("Schau dir den Rolf (deinen verkommenen leiblichen Vater) genau an, dann weißt du, wie du auf keinen Fall werden darfst").

03 - Kinderhass. Jedes einzelne Wort in dem "sechsseitigen Schreiben" an den Richter ist unaufgeforderter Original-Ton, den ich auf Anraten des Anwalts (Udo S.\Linsenzwerg) seit der Verhandlung am 10.08.2000 aufgezeichnet habe. Ich war, wie die Mutter auch, fassungslos über die hasserfüllten Äusserungen der (drei) Kinder ihr und ihrem Mann gegenüber - und habe eben deswegen bei der nächsten Gelegenheit mit unserem Kind den Psychologen Dr. Wilhelm aufgesucht (Anlage 1).

04 - Aggressionen gegenüber Herrn Vl. Richtig ist, dass mein Fahrrad, auf Grund eines defekten Zahnradkranzes im Leerlauf geklackert hat (und mittlerweile verschrottet ist). Als ich den Herrn Vögel eines abends zufällig auf der Strasse überholte, bin ich in der Tat ein Strecke von ca. 100 m wortlos hinter ihm her gefahren und sonst nichts. Um so grösser war mein Erstaunen über Mario´s Äusserungen beim nächsten Besuchswochenende, dass ich "den Martin mit den Fahrradtreteln an der Arsch berührt" haben soll.

05 - Attest der Frau Dr. Eideloth: Meine grössten Befürchtungen wurden durch das ärztliche Attest der Kinderärztin bestätigt. Hatte sich das Kind bisher immer noch aus der Missgunst der Mutter befreien können, indem es beteuerte, dass es ihm "egal" sei, wenn es nicht mehr zum Papa will und gaben sich seine Stiefeltern bisher damit zufrieden, wenn er das Interesse und die Begeisterung für den Vater herunterspielte ("habe der Mama gesagt, dass mir Deine Wohnung nicht gefällt"), musste es nun explizit gegen ihn Stellung beziehen und Fremden gegenüber aussagen, nicht mehr zu ihm zu wollen.

In einem Gespräch mit der Kinder - Ärztin stellte sich heraus, dass sie weder wusste, dass die A-Stellerin den Umgang bereits seit über 10 Wochen widerrechtlich boykottiert hatte, noch dass Sie beabsichtigte dem Kindsvater endgültig das Umgangsrecht zu entziehen.

06 - Vatertagsgeschenk: Es wäre ja zu schön, wenn das Kind den Vater einfach nicht bedacht hätte und das Geschenk, quasi "aus Versehen" dem väterlichen "Freund" geschenkt hat. Aber selbst wenn es so gewesen wäre - wieso hat man das denn dem Vater nicht gesagt, wo er doch wohl seine Sorge um Marios Wohlergehen in seinen Briefen hinreichend deutlich gemacht hat ?

Weil es der Mutter gar nicht darum geht ein vernünftiges Verhältnis zum Vater zu bekommen und weil sie nicht in erster Linie von der Liebe zu ihrem Kind angetrieben wird, sondern von Gefühlen wie Rachsucht und Feindseeligkeit, mit dem festen Willen die Beziehung zwischen Kind und ehemaligem Partner zu zerstören. Dieser Groll, wahrscheinlich ein Produkt aus der unverarbeiteten Trennung und den Kränkungen und schmerzhaften Erfahrungen aus ihrer eigenen frühen Kindheit (in der sie ja auch ein Scheidungsdrama erleben musste), ist wohl der Hintergrund für diese krankhafte Besessenheit mit der sie über Jahre hinweg dieses Ziel verfolgt. Dabei wird sie phasenweise von einem Gefühl der Allmacht beseelt und ist überzeugt, dass nichts und niemand sie stoppen kann. Kein Preis ist ihr zu hoch, nicht einmal das Wohlergehen ihres eigenen Kindes, welches sie zwanghaft und ohne jedes Mitgefühl seit der Trennung als Droh- und Druckmittel einsetzt.

Jugendamt, Kinderarzt und Therapeuten (Wilhelm & Bauer) sind sich darin einig, dass die Eltern sofort eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen sollten, um eine für das Kind lebbare Umgangssituation zu erreichen. Weigert sich die Anragstellerin weiterhin, sich mit dem Kindsvater an einen Tisch zu setzen und das therapeutische Gespräch z.B. bei der Familienberatung L. zu beginnen, wäre es für das Kind wohl das Beste, das Sorgerecht dem Vater zu übertragen. Seine neue Arbeitsituation würde einen entsprechend geregelten finanziellen und zeitlichen Rahmen erlauben und sein (bis zum 14.12) völlig ungestörtes Verhältnis zum Kind ja sowieso. Die Antragstellerin könnte sich "in Ruhe" mit ihrem Mann um ihre Kinder kümmern und der Mario hätte endlich DIE Traumsituation, mit der er eigentlich erst in 4 Jahren gerechnet hätte. (Anlage 4)

 

Hochachtungsvoll
Rolf Semmel

 

(4 Anlagen)

21.02.02

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